Schnurlose Telefone der Baureihe CT 1 sowie CT 2
Schnurlose Telefone aus der Baureihe CT 1und CT 2 (Steht meistens unter der Basisstation) sind ab Januar 2009 verboten. Der Grund : Das Benutzen verschiedener Frequenzen wird nur immer für eine bestimmte Zeit erteilt. Seit dem 1. Januar wird die Frequenz von anderen Anwendungen benutzt. Alte Schnurlose Telefone können zum Beispiel den Funkbetrieb von Handys stören. Wird durch den Funkmessdienst der Bundesnetzagentur solch eine Störung festgestellt, kann es teuer werden. Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe.Das Bußgeld kann in bis zu vierstelliger Höhe erfolgen.
Achten Sie beim Kauf eines Schnurlostelefones auf den Flomärkten, und Fragen Sie nach dem Standard ! Die alten Telefone dürfen weiterhin verkauft werden !
Laut Bundesnetzagentur ist es noch nicht zu einem Bußgeld gekommen, aber es kann trotzdem zu einer Rechnung reichen. Kommt es zu einer Beschwerde muß der Eigentümer des alten Schnurloses Telefons den Einsatz des Entstördienstes bezahlen. Und das kann teuer werden !
Telefone nach dem neuen DECT Standard gibt es hier in den verschiedenen Multimedia Shops.













